DPMG
Gliederung
8. Abschnitt Schlussbestimmungen
§ 34 Vollziehung
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
§ 34 DPMG · DPMG · Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz
…Vollziehung § 34. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.…
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