(1) Die dauernde Ausfuhr eines Kulturguts gemäß § 16 Abs. 2 ist nur in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen zu bewilligen, wenn die im Antrag vorgebrachten Gründe das öffentliche Interesse an der Erhaltung im Inland überwiegen.
(2) Die für eine Ausfuhr vorgebrachten Gründe können das öffentliche Interesse an der Erhaltung insbesondere dann überwiegen, wenn
1. durch die Ausfuhr zu erwarten ist, dass das Kulturgut dauernd in einer öffentlich zugänglichen Sammlung oder einer wissenschaftlichen Einrichtung zum Verständnis von Geschichte, Kunst und Kultur beitragen wird,
2. durch die Ausfuhr die Rückgabe eines Kulturgutes ermöglicht wird, das in einem allgemein geächteten Unrechtskontext entzogen wurde,
3. durch die Ausfuhr andere wesentliche kulturpolitische Ziele, wie solche des künstlerischen, kulturellen und wissenschaftlichen Austauschs erreicht werden,
4. ein Ersatzkaufverfahren gemäß § 20 zu keinem Erfolg geführt hat oder
5. die Verweigerung der Ausfuhr der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer aus anderen besonders berücksichtigungswürdigen Gründen nicht zumutbar ist.
Rückverweise
DMSG · Denkmalschutzgesetz
§ 20 Ersatzkaufverfahren
…1) Das Bundesdenkmalamt hat ein Ersatzkaufverfahren einzuleiten, wenn: 1. die Voraussetzungen für die Erteilung einer Bewilligung gemäß § 17 nicht vorliegen oder 2. im Wesentlichen nur wirtschaftliche Gründe vorgebracht worden sind und es zumindest wahrscheinlich ist, dass das Kulturgut eine wichtige Ergänzung für eine…
§ 21 Erlöschen der Bewilligungen und Bestätigungen
…Bewilligungen gemäß § 17 sowie die Wirksamkeit der Bestätigungen gemäß § 18 erlöschen fünf Jahre nach Ausstellung. Verlängerungen um jeweils drei Jahre (auch mehrmals) sind über entsprechenden Antrag…
§ 19 Ausfuhr und vorübergehende Einfuhr von Kulturgut über die Zollgrenzen der Europäischen Union
…Ein- und Ausfuhren. (2) Jeder Antrag auf Bewilligung der Ausfuhr über die Zollgrenzen der Europäischen Union beinhaltet auch gleichzeitig Anträge gemäß den §§ 17 und 18. Die Bestimmungen der §§ 16 bis 18 sind auch bei der Gestattung der Ausfuhr über die Zollgrenzen der Europäischen Union hinaus…
§ 16 Umfang der geschützten Kulturgüter
… 1 Abs. 5 sowie Archivalien gemäß § 25. (2) Die Ausfuhr eines Kulturguts über die österreichische Staatsgrenze ist ohne Bewilligung (§ 17) oder Bestätigung (§ 18) des Bundesdenkmalamtes verboten, wenn 1. es unter Denkmalschutz steht oder ein Verwaltungsverfahren zur Feststellung des öffentlichen Interesses an seiner Erhaltung…