Spruch Den Revisionen wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 9.900,-- (darin enthalten S 1.650,-- USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei S 6.086,4…
Text Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist bei der Klägerin als Gemeindeamtsleiter beschäftigt. Mit Kaufvertrag vom 20.8.1990 kaufte die Klägerin von Brunhilde L***** die Liegenschaft EZ ***** KG K***** um einen Preis von S 1,297.725,--, wobei die Verkäuferin die Liegenschaft lastenfrei zu stellen hatt…
Rechtliche Beurteilung Zu den Revisionen der Klägerin und des Nebenintervenienten: Verfehlt ist die Ansicht, daß es sich im vorliegenden Fall um einen Regreß unter Gesamtschuldnern handle, wobei dem Beklagten eigenes deliktisches Verhalten gegenüber der L*****bank T***** vorzuwerfen sei. Wie der Oberste Gerichtshof bere…