§ 1 Geltungsbereich
In Kraft seit 29. Dezember 2015
Up-to-date
Diese Verordnung gilt für
1. Dampfkessel,
2. Druckbehälter und
3. Rohrleitungen
und regelt die sicherheitstechnischen Maßnahmen für deren Betrieb.
Rückverweise
DGÜW-V · Druckgeräteüberwachungsverordnung
§ 34 Grundsätze
…Betriebes und der Instandhaltung des Dampfkessels, Druckbehälters oder der Rohrleitung im Sinne des § 1 Kesselgesetz durchzuführen, die sich auch zu beziehen hat auf: 1. die Aufstellung von Dampfkesseln oder Druckbehältern, 2. die sachkundige Bedienung des Dampfkessels, Druckbehälters oder der Rohrleitung. (4) Werden bei den Kontrollen gemäß Abs. 3 die Sicherheit beeinträchtigende…