DA-G
Die Organe der Diplomatischen Akademie sind
1. das Kuratorium (§§ 8 bis 11),
2. der Direktor bzw. die Direktorin (§§ 12 bis 14),
3. die Studienkommission (§§ 18 und 19).
§ 32 DA-G · DA-G · Diplomatische Akademie-Gesetz
§ 32
…Bis zur Arbeitsaufnahme der in § 7 genannten Organe werden die mit dem jeweiligen Inkrafttreten der Bestimmungen dieses Gesetzes zu besorgenden Aufgaben von den durch das Akademiegesetz eingerichteten Organen wahrgenommen.…
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