§ 14 Übergangsbestimmung
In Kraft seit 01. August 1996
Up-to-date
Vor dem 1. Juli 1997 gebaute Container müssen den Vorschriften dieses Gesetzes ab dem 1. Juli 1998 entsprechen. Auf zugelassene Container ist dieses Bundesgesetz ab seinem Inkrafttreten anzuwenden.
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