§ 8 Inkrafttreten
In Kraft seit 01. Juli 2015
Up-to-date
Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 2015 in Kraft. Organisatorische und personelle Maßnahmen sowie Durchführungsmaßnahmen, die für die Vollziehung erforderlich sind, können bereits mit Ablauf des Tages der Kundmachung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 57/2015 getroffen werden.
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