§ 75a Beschwerde
In Kraft seit 23. Dezember 2020
Up-to-date
In den Angelegenheiten dieses Bundesgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen hat über Beschwerden gegen Bescheide der Bundesministerin bzw. des Bundesministers für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wegen Rechtswidrigkeit und über Beschwerden wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch die Bundesministerin bzw. den Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie das Verwaltungsgericht zu entscheiden.
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