Wer einen Stoff nach den Anhängen I oder II der Verordnung (EU) 2019/1148 oder Gemische oder Stoffe, die diese Stoffe enthalten, mit dem Vorsatz erwirbt, besitzt oder einem anderen überlässt, dass dieser bei der vorschriftswidrigen Erzeugung von Schieß- oder Sprengmitteln verwendet werde, ist, wenn die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen. § 175 Abs. 2 des Strafgesetzbuches, BGBl. Nr. 60/1974, gilt sinngemäß
Rückverweise
ChemG 1996 · Chemikaliengesetz 1996
§ 78 Vollziehungsklausel
…der Vollziehung des § 10 Abs. 13 wird die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Inneres betraut. (8) Mit der Vollziehung des § 71a wird die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Justiz betraut. (9) Mit der Vollziehung der EU-QuecksilberV gemäß diesem Bundesgesetz ist die Bundesministerin bzw. der Bundesminister…