(1) Ergibt sich bei den Überwachungsmaßnahmen der begründete Verdacht, dass Vorschriften dieses Bundesgesetzes, darauf beruhender Verwaltungsakte oder einschlägiger Verordnungen der Europäischen Union nicht eingehalten wurden und weitere Maßnahmen der Bundesministerin bzw. des Bundesministers für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie erforderlich sind, so ist der Bundesministerin bzw. dem Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie unverzüglich schriftlich Mitteilung darüber zu machen.
(2) Der Landeshauptmann und im Umfang ihrer Befugnis gemäß § 60 die Zollbehörden, haben der Bundesministerin bzw. dem Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über die durchgeführten Überwachungsmaßnahmen hinsichtlich dieses Bundesgesetzes und der darauf beruhenden Verwaltungsakte sowie insbesondere hinsichtlich der nachstehenden Rechtsakte jährlich schriftlich zu berichten:
1. REACH-V,
2. CLP-V,
3. POP V,
4. EU QuecksilberV,
5. Verordnung (EG) Nr. 648/2004 und
6. LMV 2005.
(3) Die Zollbehörden haben im Umfang ihrer Befugnis gemäß § 60 sowie gemäß Art. 19 Abs. 1 und 2 der PIC-V und gemäß Art. 28 der EU-OzonV der Bundesministerin bzw. dem Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über die durchgeführten Überwachungsmaßnahmen jährlich schriftlich zu berichten.
Rückverweise
ChemG 1996 · Chemikaliengesetz 1996
§ 6 Zuständige Behörde gemäß der REACH-V und Mitwirkung der Umweltbundesamt GmbH im Rahmen der Durchführung
…Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat für die Berichterstellung gemäß Abs. 2 Z 10 die von den Überwachungsbehörden eingelangten Daten (§ 64) in einem Bericht zusammenzufassen und diesen im Einklang mit den in Art. 117 der REACH-V genannten Fristen der ECHA zu übermitteln. (8) Stellen…
§ 78 Vollziehungsklausel
…für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus herzustellen. (3) Mit der Vollziehung des § 20 Abs. 5, des § 57 und des § 64 ist, soweit es die Mitwirkung von Organen der Zollbehörde betrifft, die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Finanzen betraut. (3a) Das Bundesamt für Ernährungssicherheit hat bei…