(Anm.: Abs. 1 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 7/2012)
(2) Letztverbraucher, die Gifte von zur Abgabe Berechtigten im Einzelhandel bezogen haben, sind berechtigt, die zu beseitigenden Gifte ohne Anspruch auf Entgelt dem Abgeber zurückzugeben. Der Abgeber ist zur kostenlosen Rücknahme der Gifte einschließlich ihrer Verpackungen verpflichtet, sofern die Rückgabe der Gifte in deren Originalverpackungen ohne weitere Beigabe anderer Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse erfolgt und der Letztverbraucher dem Abgeber über dessen Verlangen seine Identität nachgewiesen hat.
Rückverweise
ChemG 1996 · Chemikaliengesetz 1996
§ 5 Geltungsbereich
…die Beförderung gefährlicher Güter im Luft-, See-, Straßen-, Eisenbahn- oder Binnenschiffsverkehr, 3. Abfall im Sinne der Richtlinie 2008/98/EG, unbeschadet der in § 47 geregelten Rücknahmeverpflichtung und des § 48, insoweit Abfall betroffen ist, 4. radioaktive Stoffe und Gemische im Anwendungsbereich der Richtlinie 2013/59/Euratom, Schieß- und…
§ 47 Behandlung von Giften als Abfall
(Anm.: Abs. 1 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 7/2012) (2) Letztverbraucher, die Gifte von zur Abgabe Berechtigten im Einzelhandel bezogen haben, sind berechtigt, die zu beseitigenden Gifte ohne Anspruch auf Entgelt dem Abgeber zurückzugeben. Der Abgeber ist zur kostenlosen Rücknahme der Gifte einschli…