CFPG
Gliederung
1. Abschnitt Allgemeines
§ 5 Datenschutz
Auf die im Zuge einer Prüfung nach diesem Bundesgesetz verarbeiteten Daten sind §§ 48d bis 48i BAO sinngemäß anzuwenden.
§ 5 CFPG · CFPG · COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz
…Datenschutz § 5. Auf die im Zuge einer Prüfung nach diesem Bundesgesetz verarbeiteten Daten sind §§ 48d bis 48i BAO sinngemäß anzuwenden.…
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