Hat das Finanzamt nach Abschluss der Prüfungshandlung den Verdacht, dass eine Straftat begangen worden sein könnte, unterliegt es der Anzeigepflicht gemäß § 78 der Strafprozessordnung, BGBl. Nr. 631/1975.
CFPG · COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz
§ 16 Anzeigepflicht
…Anzeigepflicht § 16. Hat das Finanzamt nach Abschluss der Prüfungshandlung den Verdacht, dass eine Straftat begangen worden sein könnte, unterliegt es der Anzeigepflicht gemäß § 78 der…
…Abs2 CFPG, wo die gutachterliche Tätigkeit, aber auch die Anwendbarkeit der typisch hoheitlichen Mittel der BAO geregelt sind, ebenso wie mit der Anzeigepflicht des §16 CFPG. Die hier dargelegten verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen in erster Linie aufgrund der Verquickung dieses hoheitlichen Handelns mit der privatwirtschaftlichen Tätigkeit der COFAG nach dem ABBAG-Gesetz…
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