§ 8 Berichtspflicht wegen Umgehung
In Kraft seit 18. Juli 2024
Up-to-date
Die Vertreter einer Tochtergesellschaft oder einer Zweigniederlassung, die nicht den Pflichten nach § 5 oder § 6 unterliegen, sind dennoch verpflichtet, einen Ertragsteuerinformationsbericht offenzulegen und zugänglich zu machen, wenn die Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung keinem anderen Zweck dient als dem, die in Kapitel 10a der Bilanz-Richtlinie bestimmten Berichtspflichten zu umgehen.
Rückverweise
CBCR-VG · CBCR-Veröffentlichungsgesetz
§ 15 Datenaustausch
…Sinn des § 3 Abs. 1 VPDG, ob ihre Vertreter den Pflichten nach § 5, § 6 oder § 8 unterliegen. Die Aufforderung ist zu begründen. Zur Abgabe einer Erklärung ist eine angemessene Frist zu setzen. Gibt die Gesellschaft oder Geschäftseinheit innerhalb der Frist keine…