§ 1 Umsetzung von Unionsrecht
In Kraft seit 18. Juli 2024
Up-to-date
Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie (EU) 2021/2101 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen, ABl. Nr. L 429 vom 1.12.2021, S. 1, in österreichisches Recht umgesetzt.
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