Die Vollstreckung von Bescheiden nach diesem Bundesgesetz durch Geldstrafen als Zwangsstrafe ist auch gegen Körperschaften des öffentlichen Rechts zulässig.
§ 96 BWG · BWG · Bankwesengesetz
§ 96
…§ 96. Die Vollstreckung von Bescheiden nach diesem Bundesgesetz durch Geldstrafen als Zwangsstrafe ist auch gegen Körperschaften des öffentlichen Rechts zulässig.…
Art. 1 Artikel 1
…zu den §§ 1, 2, 3, 4, 9, 11, 13, 15, 17, 20, 28a, 29, 30a, 38, 39, 39c, 39d, 63, 63a, 69b, 96, 98, 99, 99d, 103 und 108 , BGBl. Nr. 532/1993) Mit diesem Bundesgesetz werden folgende Rechtsakte der Europäischen Union umgesetzt: 1. die Richtlinie …
§ 17
…vorgenannten Vorschriften erlassene Verordnungen und Bescheide, oder besteht ein erhebliches Risiko einer solchen Verletzung, so hat die FMA, unbeschadet der Anwendung der §§ 96 und 99 die zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaates unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen und die zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaates dazu aufzufordern, unverzüglich geeignete Maßnahmen zu…
§ 15 Aufsicht im Rahmen der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit
…vorgenannten Vorschriften erlassene Verordnungen und Bescheide, oder besteht ein erhebliches Risiko einer solchen Verletzung, so hat die FMA, unbeschadet der Anwendung der §§ 96 bis 98 und 99 Abs. 1 Z 7 , die zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaates unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen und dazu aufzufordern, unverzüglich…
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