Die Vollstreckung von Bescheiden nach diesem Bundesgesetz durch Geldstrafen als Zwangsstrafe ist auch gegen Körperschaften des öffentlichen Rechts zulässig.
Rückverweise
BWG · Bankwesengesetz
§ 17
…vorgenannten Vorschriften erlassene Verordnungen und Bescheide, oder besteht ein erhebliches Risiko einer solchen Verletzung, so hat die FMA, unbeschadet der Anwendung der §§ 96 und 99 die zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaates unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen und die zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaates dazu aufzufordern, unverzüglich geeignete Maßnahmen zu…
§ 15 Aufsicht im Rahmen der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit
…vorgenannten Vorschriften erlassene Verordnungen und Bescheide, oder besteht ein erhebliches Risiko einer solchen Verletzung, so hat die FMA, unbeschadet der Anwendung der §§ 96 bis 98 und 99 Abs. 1 Z 7, die zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaates unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen und dazu aufzufordern, unverzüglich…
§ 99a
…1) Übermittelt eine Finanz-Holdinggesellschaft als übergeordnetes Institut trotz Maßnahmen nach § 99 Abs. 1 Z 6 in Verbindung mit § 96 dem gemäß § 30 Abs. 6 verantwortlichen Unternehmen nicht alle für die Konsolidierung erforderlichen Informationen und Auskünfte gemäß § 30 Abs. …