§ 81m
In Kraft seit 05. Mai 2004
Up-to-date
§ 81 BWG · BWG · Bankwesengesetz
§ 81
…in Österreich eröffnete Geschäftsaufsichtsverfahren, die Voraussetzungen für deren Eröffnung und ihre Wirkungen gilt, soweit in den folgenden Absätzen und in §§ 81a bis 81m nichts anderes bestimmt ist, im gesamten EWR österreichisches Recht. Die Wirkungen erstrecken sich auch auf im gesamten EWR gelegenes Vermögen des Kreditinstituts, insbesondere auf dessen…
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