(Anm.: Abs. 1 aufgehoben durch Art. 1 Z 19, BGBl. I Nr. 149/2017)
(2) Vor der Erlassung von Verordnungen der FMA und des Bundesministers für Finanzen auf Grund dieses Bundesgesetzes ist die Oesterreichische Nationalbank anzuhören.
Rückverweise
BWG · Bankwesengesetz
§ 80
(Anm.: Abs. 1 aufgehoben durch Art. 1 Z 19, BGBl. I Nr. 149/2017) (2) Vor der Erlassung von Verordnungen der FMA und des Bundesministers für Finanzen auf Grund dieses Bundesgesetzes ist die Oesterreichische Nationalbank anzuhören.…
§ 63b Befristetes Tätigkeitsverbot
…Unternehmens und der den jeweiligen Bestätigungsvermerk unterzeichnende Wirtschaftsprüfer innerhalb von zwei Jahren nach Zeichnung des Bestätigungsvermerks weder eine Organfunktion noch eine leitende Stellung (§ 80 Aktiengesetz) einnehmen. (2) Wenn eine der in Abs. 1 genannten Personen eine Organfunktion einnimmt, gilt sie als nicht bestellt. Ihr gebührt für dennoch erbrachte…
§ 63a
…Prüfungsausschusses und der Finanzexperte, müssen mehrheitlich unabhängig und unbefangen sein. Als unabhängig gilt nicht, wer in den letzten drei Jahren Geschäftsleiter, leitender Angestellter (§ 80 Aktiengesetz) oder Bankprüfer der Gesellschaft gewesen ist oder den Bestätigungsvermerk unterfertigt hat. Die Ausschussmitglieder müssen in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem das geprüfte…