BWG
Gliederung
XIV. Abschnitt: Aufsicht Zuständigkeit der FMA und aufsichtliches Überprüfungsverfahren
§ 70d Zusätzliche Liquiditätsanforderung
Die FMA hat auf Basis der aufsichtlichen Überprüfung und Bewertung gemäß § 69 Abs. 2 zur Festlegung angemessener Liquiditätsanforderungen zu beurteilen, ob es notwendig ist, Kreditinstituten oder Kreditinstitutsgruppen zusätzliche Liquiditätsanforderungen vorzuschreiben, um Liquiditätsrisiken zu unterlegen, denen ein Kreditinstitut oder eine Kreditinstitutsgruppe ausgesetzt ist oder ausgesetzt sein könnte. Bei der Überprüfung und Beurteilung angemessener Liquiditätsanforderungen hat die FMA insbesondere
1. die Art, den Umfang und die Komplexität der vom Kreditinstitut oder der Kreditinstitutsgruppe betriebenen Bankgeschäfte;
2.die Regelungen, Strategien und Verfahren gemäß den §§ 39 und 39a und einer aufgrund § 39 Abs. 4 Z 7 erlassenen Verordnung;
3.das Ergebnis der Überprüfung und Bewertung gemäß § 69 Abs. 2; und
4. die Anforderungen gemäß Teil 6 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
zu berücksichtigen.
§ 70d BWG · BWG · Bankwesengesetz
§ 70d Zusätzliche Liquiditätsanforderung
…§ 70d. Die FMA hat auf Basis der aufsichtlichen Überprüfung und Bewertung gemäß § 69 Abs. 2 zur Festlegung angemessener Liquiditätsanforderungen zu beurteilen, ob es…
§ 16
…nach Verständigung durch die zuständigen Behörden des Aufnahmemitgliedstaates geeignete Maßnahmen gemäß § 70 Abs. 4 und 4a, § 70b bis § 70d zu setzen, um den gesetzeskonformen Zustand im Aufnahmemitgliedstaat herzustellen. Die zuständige Behörde des Aufnahmemitgliedstaates ist von den getroffenen Maßnahmen unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen…
§ 23e Kapitalpufferanforderung für den Systemrisikopuffer
…systemische Risiko nicht in zufriedenstellendem Maße, kann die FMA Maßnahmen gemäß § 70 Abs. 4 und 4a, § 70b bis § 70d ergreifen. (13) Trifft die FMA die Entscheidung, auf Grundlage der in anderen Mitgliedstaaten belegenen Risikopositionen eine Kapitalpufferanforderung für den Systemrisikopuffer festzusetzen, so ist dieser für…
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