Die von der FMA gemäß § 98 Abs. 1, Abs. 1b, Abs. 1c, § 98 Abs. 3 Z 3, § 98 Abs. 5, § 98 Abs. 5a Z 4 bis 11, § 99 Abs. 1 Z 1 und § 99d verhängten Geldstrafen fließen dem Bund zu.
Rückverweise
GSA · Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit
§ 8 Beaufsichtigung der Abbaueinheit
…4 Z 1 und 2 und Abs. 7 bis 9 sowie die §§ 79, 98 bis 99e, 99g und § 101a BWG sinngemäß anzuwenden. Die FMA hat die Einhaltung des FM-GwG zu überwachen.…
… GP 7 und 104.] Angesichts dieser Erwägungen des Gesetzgebers erscheint es daher nur konsequent, dass die gemäß §99d BWG verhängten Geldstrafen gemäß §101a BWG dem Bund zufließen. Zu Unterschieden zwischen gerichtlichem Strafrecht und Verwaltungsstrafrecht: Dem gerichtlichen Strafrecht ist das Wesen des Tadels immanent: Die gerichtlich verhängte Strafe soll nach…
…§73a, §75, §76, §§77 und 77a, §79, §§98 bis 99e, §99g und §§101 und 101a BWG, sind auf die Abbaueinheit nicht anzuwenden. Die Bestimmungen des Pfandbriefgesetzes – PfandbriefG, dRGBl. I 492/1927, sind anzuwenden. (5) Soweit Wertpapierdienstleistungen gemäß §…