Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie 2014/56/EU Richtlinie 2014/56/EU zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen, ABl. Nr. L 158 vom 27.05.2014 S. 196 umgesetzt.
Rückverweise
BWG · Bankwesengesetz
§ 39a Kreditinstitutseigene Verfahren zur Bewertung der Eigenkapitalausstattung
…nachzukommen. (4) Kreditinstitute, die ein Mutterunternehmen im Inland oder ein Tochterunternehmen haben, müssen Abs. 1 und 2 nicht auf Einzelbasis anwenden, es sei denn, Art. 15 oder 19 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 werden angewendet. (5) Abweichend von Abs. 3 und 4 haben nachgeordnete Kreditinstitute Abs. …
§ 77b Aufsichtskollegien und Kooperationsvereinbarungen
…4. zuständige Behörden von Drittländern, sofern für sie ein dem Art. 53 Abs. 1 der Richtlinie 2013/36/EU oder gegebenenfalls dem Art. 15 der Richtlinie (EU) 2019/2034 gleichwertiges Berufsgeheimnis besteht und die Zusammenarbeit der Erfüllung ihrer Aufsichtsaufgaben dient; 5. die EBA. (4) Die FMA hat…