BundesrechtBundesgesetzeBundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 20122. Teil Vergabeverfahren für Auftraggeber3. Hauptstück Bestimmungen für die Durchführung von Vergabeverfahren7. Abschnitt Das Angebot1. Unterabschnitt Allgemeine Regelungen für Angebote§ 94

§ 94Einreichen der Angebote in Papierform

In Kraft seit 01. April 2012
Up-to-date