BundesrechtBundesgesetzeBundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 20122. Teil Vergabeverfahren für Auftraggeber3. Hauptstück Bestimmungen für die Durchführung von Vergabeverfahren5. Abschnitt Die Ausschreibung4. Unterabschnitt Bestimmungen für die Ausschreibung bei Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich§ 85

§ 85Grundsätze der Ausschreibung

In Kraft seit 01. April 2012
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