BundesrechtBundesgesetzeBundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 20122. Teil Vergabeverfahren für Auftraggeber3. Hauptstück Bestimmungen für die Durchführung von Vergabeverfahren2. Abschnitt Bekanntmachungen2. Unterabschnitt Besondere Bekanntmachungsbestimmungen für den Oberschwellenbereich§ 46

§ 46Bekanntgabe von vergebenen Aufträgen und abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen

In Kraft bis 30. September 2026
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