BVergGVS 2012
Der Auftraggeber hat Bekanntmachungen auf Unionsebene gemäß Anhang IXzu erstellen und dem Amt für Veröffentlichungen unter Verwendung des einschlägigen Standardformulars unter Beachtung der Vorgaben gemäß Anhang VIII elektronisch zu übermitteln. Als Übermittlung gilt auch die Zur-Verfügung-Stellung der Daten der Bekanntmachungen im Online-Verfahren. Der Auftraggeber muss den Tag der Absendung der Bekanntmachung nachweisen können. Falls Daten online zur Verfügung gestellt werden, gilt als Absendung die Eintragung der Daten im Online-System.
§ 42 BVergGVS 2012 · BVergGVS 2012 · Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012
§ 42 Bekanntmachungen auf Unionsebene
…§ 42. Der Auftraggeber hat Bekanntmachungen auf Unionsebene gemäß Anhang IX zu erstellen und dem Amt für Veröffentlichungen unter Verwendung des einschlägigen Standardformulars unter Beachtung der…
§ 33 Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung
…Auftraggeber ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse feststellt, hat er die beabsichtigte Vergabe eines Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsauftrages mittels einer Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung gemäß § 42 bekannt zu machen und gemäß § 46 bekannt zu geben. (4) Der Auftraggeber muss objektive, nicht diskriminierende und mit dem Auftragsgegenstand zusammenhängende Kriterien festlegen…
§ 42a Bekanntmachung einer Vorinformation auf Unionsebene
…1) Sofern der Auftraggeber von der Möglichkeit der Verkürzung der Angebotsfrist gemäß § 53 Gebrauch machen möchte, muss er eine Vorinformation gemäß § 42 bekanntmachen. Die Vorinformation kann überdies im Beschafferprofil des Auftraggebers veröffentlicht werden. Die Vorinformation darf nicht im Beschafferprofil veröffentlicht werden, bevor der Auftraggeber unter Verwendung des…
§ 42b Freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens auf Unionsebene
…Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Durchführung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung im Oberschwellenbereich zulässig ist, kann der Auftraggeber eine freiwillige Bekanntmachung gemäß § 42 bekanntmachen und darin die Entscheidung bekannt geben, welchem Bieter der Zuschlag erteilt werden soll.…
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