§ 39 Berichtigung von Bekanntmachungen
In Kraft seit 01. April 2012
Up-to-date
Ist eine Berichtigung von Bekanntmachungen erforderlich, so ist diese ebenso bekannt zu machen wie die ursprüngliche Bekanntmachung.
Rückverweise
BVergGVS 2012 · Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012
§ 49 Grundsätze für die Bemessung und Verlängerung von Fristen
…die Ausarbeitung einer Lösung erschweren können, ist Bedacht zu nehmen. (2) Die Angebotsfrist ist bei einer Berichtigung der Bekanntmachung der Vergabe von Leistungen (§ 39) zu verlängern, wenn die Berichtigung auf die Erstellung der Angebote wesentlichen Einfluss hat. Jede Veränderung der Angebotsfrist ist allen Bewerbern oder Bietern nachweislich bekannt zu…