BundesrechtBundesgesetzeBundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 20122. Teil Vergabeverfahren für Auftraggeber3. Hauptstück Bestimmungen für die Durchführung von Vergabeverfahren1. Abschnitt Wege der Informationsübermittlung und Übermittlung von Unterlagen§ 37

§ 37Übermittlung von sonstigen Unterlagen

In Kraft seit 28. Februar 2026
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