BVergGVS 2012
Gliederung
2. Teil Vergabeverfahren für Auftraggeber
2. Hauptstück Arten und Wahl der Vergabeverfahren
3. Abschnitt Nur im Unterschwellenbereich zugelassene Vergabeverfahren
§ 31 Zusätzliche Möglichkeiten der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung
(1) Im Unterschwellenbereich können Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben werden, wenn
1. auf Grund einer besonders günstigen Gelegenheit, die sich für einen sehr kurzen Zeitraum ergeben hat, Waren oder Dienstleistungen von einem Unternehmer zu einem Preis beschafft werden können, der erheblich unter den marktüblichen Preisen liegt, oder
2. Dienstleistungen zu besonders günstigen Bedingungen von einem Unternehmer beschafft werden können, der seine Geschäftstätigkeit endgültig einstellt oder sich in einem Restrukturierungsverfahren befindet, von einem Restrukturierungsbeauftragten im Rahmen eines Restrukturierungsverfahrens, oder von einem Verwalter oder Liquidator im Rahmen eines Insolvenzverfahrens oder eines in den Rechts- oder Verwaltungsvorschriften der anderen Mitgliedstaaten der EU oder der sonstigen Vertragsparteien des EWR-Abkommens vorgesehenen gleichartigen Verfahrens erworben werden.
(2) Auftraggeber können Aufträge über geistige Dienstleistungen in einem Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung mit nur einem Unternehmer vergeben, sofern die Durchführung eines wirtschaftlichen Wettbewerbes auf Grund der Kosten des Beschaffungsvorganges für den Auftraggeber wirtschaftlich nicht vertretbar ist und der geschätzte Auftragswert 50vH des Schwellenwertes gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 nicht erreicht.
§ 31 BVergGVS 2012 · BVergGVS 2012 · Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012
§ 31 Zusätzliche Möglichkeiten der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung
…§ 31. (1) Im Unterschwellenbereich können Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben werden, wenn 1. auf Grund einer besonders günstigen Gelegenheit, die sich für einen sehr…
§ 107 Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung
…Bieter erteilt werden soll, oder 2. wenn auf Grund der in § 25 Z 3, 4, 9 10 oder 13 oder § 31 Abs. 1 genannten Voraussetzungen von einer Bekanntmachung des Verfahren Abstand genommen wurde, oder 3. eine Leistung auf Grund einer Rahmenvereinbarung gemäß § 130…
§ 128 Allgemeines
…vergeben werden, sofern 1. die Rahmenvereinbarung nach Durchführung eines nicht offenen Verfahrens mit vorheriger Bekanntmachung oder eines Verhandlungsverfahrens gemäß den §§ 25 und 31 Abs. 1 ohne Zuschlagserteilung unter Beachtung der Bestimmungen des § 129 abgeschlossen wurde und 2. bei der Vergabe des auf der Rahmenvereinbarung beruhenden…
§ 129 Abschluss von Rahmenvereinbarungen
…3) Die Parteien der Rahmenvereinbarung werden nach Durchführung eines nicht offenen Verfahrens mit vorheriger Bekanntmachung oder eines Verhandlungsverfahrens gemäß den §§ 25 und 31 Abs. 1 ermittelt. Eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmer ist mit jenem Bieter abzuschließen, der das gemäß dem oder den bekannt gegebenen Zuschlagskriterien am besten…
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