BundesrechtBundesgesetzeBundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 20122. Teil Vergabeverfahren für Auftraggeber2. Hauptstück Arten und Wahl der Vergabeverfahren3. Abschnitt Nur im Unterschwellenbereich zugelassene Vergabeverfahren§ 31

§ 31Zusätzliche Möglichkeiten der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung

In Kraft seit 28. Februar 2026
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