§ 29 Festhalten der Gründe für die Wahl bestimmter Vergabeverfahren
In Kraft seit 01. April 2012
Up-to-date
Die für die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung oder eines wettbewerblichen Dialoges maßgeblichen Gründe sind schriftlich festzuhalten.
Rückverweise
BVergGVS 2012 · Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012
§ 112 Dokumentationspflichten
…die Anschrift des Auftraggebers, 2. Gegenstand und Wert des Auftrages oder der Rahmenvereinbarung, 3. das gewählte Vergabeverfahren, 4. die Begründung gemäß den §§ 29 und 34 für die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens oder eines wettbewerblichen Dialoges, 5. gegebenenfalls die Gründe, die die über sieben Jahre hinausgehende Laufzeit der Rahmenvereinbarung rechtfertigen…