§ 29 Festhalten der Gründe für die Wahl bestimmter Vergabeverfahren — BVergGVS 2012
Die für die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung oder eines wettbewerblichen Dialoges maßgeblichen Gründe sind schriftlich festzuhalten.
§ 112 BVergGVS 2012 · BVergGVS 2012 · Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012
§ 112 Dokumentationspflichten
…den Namen und die Anschrift des Auftraggebers, 2. Gegenstand und Wert des Auftrages, 3. das gewählte Vergabeverfahren, 4. die Begründung gemäß den §§ 29 und 34 für die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens oder eines wettbewerblichen Dialoges, 5. gegebenenfalls die Gründe, die die über sieben Jahre hinausgehende Laufzeit der Rahmenvereinbarung rechtfertigen…
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