BundesrechtBundesgesetzeBundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 20122. Teil Vergabeverfahren für Auftraggeber2. Hauptstück Arten und Wahl der Vergabeverfahren2. Abschnitt Wahl der Vergabeverfahren im Ober- und im Unterschwellenbereich§ 26

§ 26Arten der elektronischen Auktion und Wahl der Auftragsvergabe im Wege einer elektronischen Auktion

In Kraft seit 01. April 2012
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