§ 24 Wahl des nicht offenen Verfahrens mit vorheriger Bekanntmachung unddes Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung
In Kraft seit 01. April 2012
Up-to-date
Die Auftraggeber können bei der Vergabe von Aufträgen frei zwischen dem nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung und dem Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung wählen.
Rückverweise
BVergGVS 2012 · Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012
§ 27 Abschluss von Rahmenvereinbarungen und Vergabe von Aufträgenauf Grund einer Rahmenvereinbarung
…Grund einer Rahmenvereinbarung vergeben werden, sofern die Rahmenvereinbarung nach Durchführung eines nicht offenen Verfahrens mit vorheriger Bekanntmachung oder eines Verhandlungsverfahrens gemäß den §§ 24 und 25 abgeschlossen wurde.…