BundesrechtBundesgesetzeBundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 20122. Teil Vergabeverfahren für Auftraggeber1. Hauptstück Geltungsbereich, Grundsätze2. Abschnitt Schwellenwerte, Berechnung des geschätzten Leistungswertes§ 15

§ 15Berechnung des geschätzten Auftragswertes von Rahmenvereinbarungen

In Kraft seit 01. April 2012
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