§ 92 Entscheidungsfrist
In Kraft seit 21. August 2018
Up-to-date
Über einen Antrag auf Nichtigerklärung von Entscheidungen eines Auftraggebers ist unverzüglich, längstens jedoch binnen sechs Wochen nach Einlangen des Antrages zu entscheiden.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden