BundesrechtBundesgesetzeBundesvergabegesetz Konzessionen 20181. Teil Verfahren zur Vergabe von Konzessionsverträgen3. Hauptstück Ablauf des Konzessionsvergabeverfahrens9. Abschnitt Entgegennahme, Öffnung, Prüfung und Ausscheiden von Angeboten2. Unterabschnitt Prüfung der Angebote und Ausscheiden von Angeboten§ 69

§ 69Ausscheiden von Angeboten

In Kraft seit 21. August 2018
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