§ 50 Nachweis der Leistungsfähigkeit
In Kraft seit 21. August 2018
Up-to-date
§ 50 Nachweis der Leistungsfähigkeit — BVergGKonz 2018
Der Auftraggeber kann Nachweise für die technische, finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit festlegen.
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