§ 50 Nachweis der Leistungsfähigkeit
In Kraft seit 21. August 2018
Up-to-date
BVergGKonz 2018
Gliederung
1. Teil Verfahren zur Vergabe von Konzessionsverträgen
3. Hauptstück Ablauf des Konzessionsvergabeverfahrens
6. Abschnitt Eignung der Unternehmer
§ 50 Nachweis der Leistungsfähigkeit
Der Auftraggeber kann Nachweise für die technische, finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit festlegen.
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