§ 29 Berichtigung einer Bekanntmachung
In Kraft seit 21. August 2018
Up-to-date
§ 29 Berichtigung einer Bekanntmachung — BVergGKonz 2018
Ist eine Berichtigung einer Bekanntmachung erforderlich, so ist diese ebenso bekannt zu machen wie die ursprüngliche Bekanntmachung.
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