BundesrechtBundesgesetzeBundesvergabegesetz Konzessionen 20181. Teil Verfahren zur Vergabe von Konzessionsverträgen2. Hauptstück Geltungsbereich, Grundsätze4. Abschnitt Schwellenwert, Berechnung des geschätzten Wertes und Laufzeit einer Konzession§ 13

§ 13Laufzeit einer Konzession

In Kraft seit 01. März 2026
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