§ 119 Erlassung und Inkrafttreten von Verordnungen
In Kraft seit 21. August 2018
Up-to-date
BVergGKonz 2018
Gliederung
4. Teil Straf-, Schluss- und Übergangsbestimmungen
§ 119 Erlassung und Inkrafttreten von Verordnungen
Verordnungen und Kundmachungen aufgrund dieses Bundesgesetzes in seiner jeweiligen Fassung können bereits vom Tag der Kundmachung des jeweiligen Bundesgesetzes an erlassen, jedoch nicht vor diesem in Kraft gesetzt werden.
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