§ 119 Erlassung und Inkrafttreten von Verordnungen
In Kraft seit 21. August 2018
Up-to-date
Verordnungen und Kundmachungen aufgrund dieses Bundesgesetzes in seiner jeweiligen Fassung können bereits vom Tag der Kundmachung des jeweiligen Bundesgesetzes an erlassen, jedoch nicht vor diesem in Kraft gesetzt werden.
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