§ 115 Verhältnis zu sonstigen Rechtsvorschriften
In Kraft seit 21. August 2018
Up-to-date
Im Übrigen bleiben die nach anderen Rechtsvorschriften bestehenden Ersatzansprüche, Unterlassungsansprüche sowie Kündigungs- und andere Gestaltungsrechte unberührt.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden