BundesrechtBundesgesetzeBundesvergabegesetz Konzessionen 2018§ 114

§ 114Beendigungsrecht des Auftraggebers

In Kraft seit 21. August 2018
Up-to-date

Ungeachtet der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen und –termine kann der Auftraggeber einen Konzessionsvertrag beenden, wenn der Konzessionsvertrag während seiner Laufzeit ohne Durchführung eines neuen Konzessionsvergabeverfahrens gemäß § 108 Abs. 1 wesentlich geändert wurde.

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