BUAG
Gliederung
ABSCHNITT VI ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
§ 34d Weiterverarbeitung der Abfrageergebnisse
(1) Die Urlaubs- und Abfertigungskasse ist im Rahmen ihres gesetzmäßigen Wirkungsbereichs berechtigt, zum Zweck der Erbringung von Leistungen an Arbeitnehmer, zur Feststellung der Zuschlagspflicht von Arbeitgebern und der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping und Sozialbetrug auf folgende Daten aus dem BauID System zuzugreifen und weiterzuverarbeiten: Datum, Ort und Uhrzeit der Abfrage, Name des Arbeitgebers, Firmenbuchnummer, Dienstgeberkontonummer, Umsatzsteueridentifikationsnummer, Kennziffer Unternehmensregister (KUR), Betriebssitz, Baustellenbezeichnung bzw. Baustellen ID, Namen der Arbeitnehmer, Sozialversicherungsnummer der Arbeitnehmer, deren Staatsangehörigkeit und gegebenenfalls die Arbeitnehmerkennzahl, zusätzlich die abfragende Stelle, Lichtbilder, Abfrageergebnisse, Baubeginn und Fertigstellung.
(2) Kontrollorgane des Amtes für Betrugsbekämpfung und Prüforgane der Krankenversicherungsträger sind im Rahmen ihres gesetzmäßigen Wirkungsbereichs zum Zwecke der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping und Sozialbetrug berechtigt, auf die durch ihre Abfrage erhobenen Daten gemäß Abs. 1 auf der Baustelle (Arbeitsstätte) zuzugreifen und diese weiterzuverarbeiten.
§ 34d BUAG · BUAG · Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
§ 34d Weiterverarbeitung der Abfrageergebnisse
…§ 34d. (1) Die Urlaubs- und Abfertigungskasse ist im Rahmen ihres gesetzmäßigen Wirkungsbereichs berechtigt, zum Zweck der Erbringung von Leistungen an Arbeitnehmer, zur Feststellung der Zuschlagspflicht von…
§ 34e Verantwortlichkeiten und Datensicherheitsmaßnahmen
…Betreiberin des Systems Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Z 7 DSGVO für die von ihr nach den §§ 34a bis 34d verarbeiteten Daten. Sofern sich die Urlaubs- und Abfertigungskasse als Betreiberin des Systems der BauID GmbH als Dienstleisterin bedient, ist diese hinsichtlich der von ihr verarbeiteten…
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