Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Urlaubs- und Abfertigungskasse ermächtigt, die Angaben nach den §§ 22 Abs. 1 bis 3, 23b, 23c sowie Angaben über zu korrigierende Beschäftigungszeiten zu überprüfen und durch eigene Erhebungen abzuändern oder zu ergänzen.
BUAG · Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
§ 22 Meldepflicht; Vorschreibung der Zuschlagsleistungen
…Die Urlaubs- und Abfertigungskasse hat für den Zuschlagszeitraum die Zuschlagsleistungen auf Grund der Meldung des Arbeitgebers oder, wenn sich auf Grund eigener Erhebungen (§ 23d) anderes ergibt, auf Grund dieser Erhebungen zu errechnen. Bei Nichteinhaltung der Meldepflicht kann die Urlaubs- und Abfertigungskasse die Zuschlagsleistungen des Arbeitgebers unter Zugrundelegung der letzten…
Rückverweise