§ 17c Kinderzuschuss
In Kraft seit 01. Januar 2012
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§ 17c Kinderzuschuss — BThPG
Bundestheaterbediensteten, die Anspruch auf Ruhegenuss haben, gebührt ein Kinderzuschuss nach den für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte und ihre Hinterbliebenen jeweils geltenden bundesgesetzlichen Vorschriften.
§ 17c BThPG · BThPG · Bundestheaterpensionsgesetz
§ 17c Kinderzuschuss
…Kinderzuschuss § 17c. Bundestheaterbediensteten, die Anspruch auf Ruhegenuss haben, gebührt ein Kinderzuschuss nach den für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte und ihre Hinterbliebenen jeweils geltenden bundesgesetzlichen Vorschriften.…
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