§ 17c Kinderzuschuss
In Kraft seit 01. Januar 2012
Up-to-date
Bundestheaterbediensteten, die Anspruch auf Ruhegenuss haben, gebührt ein Kinderzuschuss nach den für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte und ihre Hinterbliebenen jeweils geltenden bundesgesetzlichen Vorschriften.
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