BSVG
Gliederung
ZWEITER TEIL Leistungen
ABSCHNITT II Leistungen der Krankenversicherung
2. Unterabschnitt Leistungen der Krankenversicherung im besonderen
§ 82 Vorsorge(Gesunden)untersuchungen
(1) Die Versicherten und ihre Angehörigen (§ 78) haben Anspruch auf jährlich eine Vorsorge(Gesunden)untersuchung. Sie ist vom Versicherungsträger nach Maßgabe der gemäß § 132b Abs. 2 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes erlassenen Richtlinien des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger durchzuführen.
(2) Die im Zusammenhang mit den Vorsorge(Gesunden)untersuchungen entstehenden Fahrtkosten sind nach Maßgabe der Bestimmungen des § 85 Abs. 4 zu ersetzen.
§ 82 BSVG · BSVG · Bauern-Sozialversicherungsgesetz
§ 82 Vorsorge(Gesunden)untersuchungen
…§ 82. (1) Die Versicherten und ihre Angehörigen ( § 78 ) haben Anspruch auf jährlich eine Vorsorge(Gesunden)untersuchung. Sie ist vom Versicherungsträger nach Maßgabe der gemäß…
§ 75 Leistungen
…Krankenversicherung sind nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes zu gewähren: 1. Zur Früherkennung von Krankheiten: Jugendlichenuntersuchungen und Vorsorge(Gesunden)untersuchungen ( §§ 81 und 82 ); 2. aus dem Versicherungsfall der Krankheit: Krankenbehandlung einschließlich jener im Rahmen der Hospiz- und Palliativversorgung ( §§ 83 bis 87 ), erforderlichenfalls medizinische Hauskrankenpflege ( §…
§ 80 Arten der Erbringung der Leistungen, Kostenbeteiligung
…der Ehegatten oder eingetragenen Partner/Partnerinnen beantragt wird. (3) Der Versicherte hat keinen Kostenanteil zu bezahlen a) bei Leistungen gemäß den §§ 81, 82, 82a, 97 und 101 sowie bei Leistungen gemäß § 96a mit Ausnahme der Zuzahlung gemäß § 96a Abs. 7 ; b) bei anzeigepflichtigen…
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