BSVG
Gliederung
Mit der Leistung des Überweisungsbetrages nach § 164 Abs. 1 dieses Bundesgesetzes oder nach § 308 Abs. 1 ASVG oder nach § 172 Abs. 1 GSVG bzw. mit der Erstattung der Beiträge nach § 164 Abs. 3 dieses Bundesgesetzes oder nach § 308 Abs. 3 ASVG oder nach § 172 Abs. 3 GSVG erlöschen unbeschadet des § 64 Abs. 1 lit. c alle Ansprüche und Berechtigungen aus der Pensionsversicherung, die aus den Versicherungsmonaten erfließen, für die der Überweisungsbetrag geleistet oder die Beiträge erstattet wurden.
§ 166 BSVG · BSVG · Bauern-Sozialversicherungsgesetz
§ 166 Wirkung der Leistung des Überweisungsbetrages
…§ 166. Mit der Leistung des Überweisungsbetrages nach § 164 Abs. 1 dieses Bundesgesetzes oder nach § 308 Abs. 1 ASVG oder nach…
§ 64 Erlöschen von Leistungsansprüchen
…nach der Anzahl der Tage im betreffenden Kalendermonat bis zum Eintritt des Wegfallgrundes bestimmt; c) in der Pensionsversicherung überdies in den Fällen des § 166 ; die Pension und allfällige Zuschüsse gebühren noch für den Monat, der dem Einlangen des Antrages gemäß § 164 Abs. 1 dieses Bundesgesetzes, gemäß…
§ 231 Pensionsversicherungsfreies Dienstverhältnis
§ 231. Wurde ein Versicherter in ein pensionsversicherungsfreies Dienstverhältnis aufgenommen und liegt der Stichtag im Sinne des § 164 Abs. 7 nach dem 30. Juni 1958, aber vor dem 1. Jänner 1972, und rechnet der Dienstgeber nach den für ihn geltenden Vorschriften Beitragsmonate nach diesem Bundesg…
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