BSVG
Gliederung
ZWEITER TEIL Leistungen
ABSCHNITT III Leistungen der Pensionsversicherung
1. Unterabschnitt Allgemeine Bestimmungen
§ 107b Ersatzzeiten für Zeiten der Kindererziehung vor dem 1. Jänner 1956
(1) Als Ersatzzeiten aus der Zeit vor dem 1. Jänner 1956 gelten überdies bei einer (einem) Versicherten,
1. die (der) im Zeitpunkt der Geburt ihren (seinen) Wohnsitz im Inland hatte, und
2. die (der) ihr (sein) Kind (§ 107a Abs. 2 Z 1 bis 3) tatsächlich und überwiegend erzogen hat,
die Zeit dieser Erziehung im Inland im Ausmaß von höchstens 48 Kalendermonaten, gezählt ab der Geburt des Kindes.
(2) Liegt die Geburt eines weiteren Kindes vor dem Ablauf der 48-Kalendermonate-Frist, so erstreckt sich diese nur bis zu dieser neuerlichen Geburt; endet die Erziehung des weiteren Kindes (Abs. 1) vor Ablauf dieser 48-Kalendermonate-Frist, sind die folgenden Kalendermonate bis zum Ablauf wieder zu zählen.
(3) Anspruch für ein und dasselbe Kind besteht in den jeweiligen Zeiträumen nur für den Elternteil, der das Kind tatsächlich und überwiegend erzogen hat. Dabei besteht die Vermutung, daß die weibliche Versicherte das Kind tatsächlich und überwiegend erzogen hat. Diese Vermutung kann widerlegt werden.
(Anm.: Abs. 4 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 145/2003)
§ 105 BSVG · BSVG · Bauern-Sozialversicherungsgesetz
§ 105 Versicherungszeiten
… 105. Unter Versicherungszeiten sind die in den §§ 106 und 108 angeführten Beitragszeiten und die in den §§ 107, 107a, 107b und 108 angeführten Ersatzzeiten zu verstehen.…
§ 107b Ersatzzeiten für Zeiten der Kindererziehung vor dem 1. Jänner 1956
…§ 107b. (1) Als Ersatzzeiten aus der Zeit vor dem 1. Jänner 1956 gelten überdies bei einer (einem) Versicherten, 1. die (der) im Zeitpunkt der Geburt…
§ 110 Versicherungsmonat
…gemäß § 107 Abs. 9 und 10 entrichtet wurde, sowie mit Ausnahme von Zeiten der Kindererziehung gemäß § 107a oder § 107b : Versicherungsmonat ist jeder Kalendermonat einer Beitrags- oder Ersatzzeit im Sinne der §§ 106, 107 und 108 . Solche Versicherungszeiten, die sich zeitlich decken, sind…
§ 107 Ersatzzeiten vor dem 1. Jänner 2005
…Monate an Ersatzzeit als erworben gilt. Diese Zeiten sind, wenn in einem Kalenderjahr auch Versicherungsmonate für die Zeiten der Kindererziehung ( §§ 107a und 107b ) vorliegen, so zu lagern, daß sie sich mit diesen überdecken; 2. Zeiten, in denen ein Versicherter, der am Stichtag ( § 104 Abs. 2…
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