Mautschuldner sind der Kraftfahrzeuglenker und der Zulassungsbesitzer. Mehrere Mautschuldner haften zur ungeteilten Hand.
Rückverweise
…Ergebnis war nicht weiter zu erörtern, ob die antragstellenden Gesellschaften das behauptete Vorliegen ihrer rechtlichen Betroffenheit - im Hinblick auf ihre Eigenschaft als Mautschuldner gemäß §4 BStMG bzw. hinsichtlich der einzelnen in der Mauttarifverordnung festgelegten Mautstrecken und Kraftfahrzeug-Kategorien - in einer den Voraussetzungen des Art139 B-VG entsprechenden Weise dargelegt haben. 2.1…