§ 36 Sprachliche Gleichbehandlung
In Kraft seit 10. Mai 2006
Up-to-date
BStG 1971
Gliederung
VII. Übergangsbestimmung, Inkrafttreten, Vollziehung Übergangsbestimmung
§ 36 Sprachliche Gleichbehandlung
Bei allen personenbezogenen Formulierungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.
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