§ 34a Verweisungen
In Kraft seit 28. März 1997
Up-to-date
BStG 1971
Gliederung
VII. Übergangsbestimmung, Inkrafttreten, Vollziehung Übergangsbestimmung
§ 34a Verweisungen
Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
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