§ 42 Verweisung auf andere Rechtsvorschriften
In Kraft seit 01. Januar 2018
Up-to-date
BSFG 2017
Gliederung
3. Hauptstück Schlussbestimmungen
§ 42 Verweisung auf andere Rechtsvorschriften
Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, bezieht sich dieser Verweis auf die jeweilige geltende Fassung.
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